Wie mögen sich Kinder fühlen, wenn sie jahrelang zum Abendmahl mitgehen durften und plötzlich im neuen Wohnort ausgeschlossen werden? Das Abendmahl ist unter anderem eine Stärkung auf dem Lebensweg der Christinnen und Christen. Und eine Stärkung für die neue Lebenssituation können doch auch Kinder gut gebrauchen. Das regt zum Nachdenken an. Das Abendmahl hat aber neben dem Aspekt der Stärkung noch mehr Aspekte: Schulvergebung, Gemeinschaftsmahl, Vorwegnahme des Festes im Reich Gottes, Spüren der Gegenwart Christi, Zusage des Bundes und einige mehr. Das Abendmahl wird also individuell verschieden wahrgenommen, die eigenen Bedürfnisse wandeln sich auch von Abendmahlsbesuch zu Abendmahlsbesuch. Einmal möchte man bspw. eine Schuld vor Gott bringen und um Vergebung bitten, ein anderes Mal möchte man die Gemeinschaft spüren. Das Abendmahl ist offen für alle diese Aspekte.
Gedanken zum Abendmahl (nach Kerstin Othmer-Haake, in Senfkorn spezial, S. 4)
Wenn wir uns im Gottesdienst zusammenfinden, um Abendmahl zu feiern, dann erinnern wir uns an Jesus Christus. Wir erzählen von seinen Begegnungen mit Menschen aller Klassen und Ethnien.
Jesus Christus hat alle angesehen: Männer und Frauen, Alte und Junge, Kinder und Erwachsene, Behinderte und Nicht-Behinderte, Arme und Reiche, kurz: alle!
Jesus Christus hat sich mit denen zusammengesetzt, die im Zwielicht standen, am Rande der Gesellschaft, ja, die sogar schwere Schuld auf sich geladen haben.
Jesus Christus rief sie zu sich, die Verachteten, die Geringsten, die Ungeliebten. Er war für sie lebendiges Wasser, Brot des Lebens und der Weg, auf dem sie aufrecht gehen konnten. Er lud sich selbst bei ihnen zu Gast.
Wenn wir zum Abendmahl zusammenfinden wie damals, dann ist Jesus Christus geheimnisvoll mitten unter uns. Wir erinnern uns daran, wie er damals das Brot brach, den Kelch segnete, betete und allen davon gab.
Alle sind willkommen, auch die, die nicht recht bei Verstand sind, sie sind eingeladen.
Alle sind willkommen, auch die, deren Blick getrübt und deren Gang gebeugt ist, sie sind eingeladen.
Alle sind willkommen, auch die, die zerbrochenen Herzens sind, sie sind eingeladen…
Alle sind willkommen!
Abendmahl mit Kindern
Das Abendmahl ist eines der zentralen Elemente im (gottes-dienstlichen) Leben der Christen.
Auch im Rahmen der Gottesdienste mit Kindern gewinnt es mehr und mehr an Bedeutung. Nach der Umfrage in unserer Landeskirche aus dem Jahr 2006 haben mehr als 45% aller Gemeinden Kindern die Möglichkeit eröffnet am Abendmahl teilnehmen, Tendenz: steigend. Das ist erfreulich und gut, denn es gibt keinen überzeugenden Grund, warum getaufte Kinder nicht am Abendmahl teilnehmen dürften. Jedem getauften Christen steht es zu. Wer den Mut hat, Kleinkinder ungefragt zu taufen, muss ihnen beizeiten die Teilnahme am Abendmahl ermöglichen.
Das Abendmahl ist das mit den Zeichen Brot und Wein gefeierte Sakrament der Gemeinschaft mit dem auferstandenen Jesus Christus und mit unseren Nächsten.
Es ist erwachsen aus der alltäglichen Lebenspraxis Jesu. Dazu gehört vorrangig seine Hinwendung besonders zu den Randgruppen, zu denen neben den Schwachen und Kranken auch die Kinder gehören (Mk 10,13-16). Dazu gehören seine Mahlzeiten mit Zöllnern und Sündern (Mk 2,13f; Lk 19,1-10). Diese Mahlzeiten führen hin zu der letzten Mahlzeit Jesu mit seinen Jüngern am Vorabend seines Todes. Während sie das Passahfest feiern, setzt er das Abendmahl ein (Mt 26,20ff). Die Erfahrungen des Miteinanders (an einem Tisch) hören mit dem Tod Jesu nicht auf. Sie sind auf Zukunft angelegt. Sie setzen sich fort in den Mahlzeiten, zu denen der Auferstandene seine Jünger einlädt (Lk 24,39f. 41f; Joh 21,12f), und in den Zusammenkünften, in denen die Urgemeinde unter Vergegenwärtigung des letzten Mahles und Sprechen der Einsetzungsworte das Gedächtnis Jesu feiert (Apg 2,42.46f; 1.Kor 11,23ff). Die Feier seiner Gegenwart mit den Gaben Brot und Wein steht unter Jesu Verheißung, selbst geheimnisvoll gegenwärtig zu sein. Er selbst hat niemanden aus seiner Tischgemeinschaft ausgeschlossen und seine Zuhörer mit der Vision einer Völkerversammlung am Tisch in Gottes Reich überrascht (Lk 13,28). Auch Schuld, Unwürdigkeit und Unverständnis auf Seiten der Menschen macht Jesu Einladung nicht hinfällig. Selbst ein Judas wird vom Abendmahl nicht ausgeschlossen (Mk 14,17ff par). Die Feier der Gemeinschaft ist somit zugleich die Feier der Vergebung und der Hoffnung auf Gottes Reich.
Nicht nur theologisch, auch pädagogisch und psychologisch ist es angemessen, Kinder zum Abendmahl einzuladen.
Glaube wächst „von außen nach innen“, braucht wiederkehrendes Erleben, das sich zu Erfahrung verdichten kann und erst nach und nach vom Verstand eingeholt und durchdrungen wird. Freude am Abendmahl setzt Erleben und Einüben voraus. Wenn wir Kindern die Schätze unseres Glaubens erschließen wollen, müssen wir ihnen Erfahrungen ermöglichen, in denen der Glaube wohnen kann. Im Blick auf das Abendmahl sind das Erfahrungen des „Sehens und Schmeckens“, des Mitglaubens und Mitfeierns mit den Erwachsenen, mit der ganzen Gemeinde. Denn Kinder lernen vieles durch Nachahmung. Das Erlebte kann dann später im Gespräch, im Unterricht, im Kindergottesdienst erklärt und gedeutet werden. Kinder können sich besser als Jugendliche (Konfirmanden sind oftmals bereits in der Pubertät) auf dieses Ritual einlassen, haben eine Empfänglichkeit für den Symbolgehalt des Abendmahls, einen Spürsinn für die „Wirklichkeit dahinter“. Sie fügen sich leichter und unbeschwerter in den Vollzug der Feier ein als mancher Erwachsene. Die sicher nötige Unterscheidung zwischen dem Abendmahl und einem normalen gemeinsamen Essen (vgl. 1. Kor 11, 27-29) wird dabei schon durch den Ort, an dem gefeiert wird, durch den rituellen Vollzug und durch die besondere Stimmung unter den Feiernden geleistet.
Für die Praxis ist folgendes zu bedenken:
Die Ordnung unserer Kirche sieht vor, dass der Kirchenvorstand einer Teilnahme von Kindern am Abendmahl vorher zustimmen muss. Von diesem Beschluss sind der Dekan/die Dekanin, der Propst/die Pröpstin des Sprengels und das Landeskirchenamt zu unterrichten. Sinnvoll ist es, nach der Zustimmung des Kirchenvorstandes mit der Gemeinde, besonders mit den Eltern der Kinder, über das Abendmahl zu sprechen. Natürlich müssen den Kindern auch Verstehenshilfen angeboten werden. Das sollte sowohl hinführend und vorbereitend wie im Nachhinein geschehen, für jede nachwachsende Generation von Neuem. Hier sind auch die Mitarbeitenden der Kindergottesdienste einzubinden. Es hilft auf jeden Fall, wenn die Kinder vor dem ersten Abendmahlsempfang das Abendmahlsgerät der Gemeinde gesehen und in der Hand gehabt haben. Auch sollte man ihnen sagen, noch besser mit ihnen „üben“, ja durchspielen, wie man sich nach örtlicher Tradition vor dem Altar verhält, wie man geht und steht, wie Brot und Kelch genommen und weitergegeben werden. Das gibt Sicherheit im Umgang miteinander und lässt so manches Kind ehrfurchtsvoll den - im doppelten Sinne - wirklich wertvollen Kelch berühren.
Die Feier des Abendmahls selbst gehört in den Gottesdienst der ganzen Gemeinde.
Drei Fragen zu Beginn: Gestalten wir Gottesdienste so, dass sie immer „Gottesdienst der ganzen Gemeinde“ sind? In welche Gottesdienste kommen eigentlich Familien mit Kindern und an welchen Tagen erleben sie dann das Abendmahl? Vermutlich eignen sich die als „Familiengottesdienste“, „Familienkirche“ o. ä. ausgeschriebenen Gottesdienste am ehesten, das Abendmahl mit Kindern zu feiern. Dennoch sind in jeden Abendmahlsgottesdienst grundsätzlich alle Gemeindeglieder eingeladen, also auch Kinder, demenzkranke und anders beeinträchtigte Menschen. Leichte Sprache und hinführende Texte erleichtern auch kirchenfernen Menschen den „Wiedereinstieg“ in das Abendmahl. Geeignete Tage für „Gottesdienste mit Abendmahl“ im Jahr sind bspw.: das Erntedankfest, Advent, ein Ostergottesdienst und ein Gemeindefest als „Aufbruch in die Sommerferienzeit“. An diesen Tagen können verschiedene Schwerpunkte/ Aspekte des Abendmahles bedacht werden. Ein Vorschlag:
Aspekt des Abendmahls | Verortung im (Kirchen)-Jahr |
Schöpfung | Erntedank |
Gemeinschaft | Advent |
Versöhnung | Ostern/Gründonnerstag |
Stärkung zum Aufbruch in das Reich Gottes | Reisesegen/Wegzehrung vor den Sommerferien |
So feiern Kinder leichter Abendmahl:
Eltern begleiten ihre Kinder zum Altar, die Kinder schauen bei ihren Eltern direkt ab, „wie es geht“. Kinder, deren Eltern nicht da sind oder nicht am Abendmahl teilnehmen wollen, sollten von Mitarbeitenden begleitet werden. Die Teilnahme der Kinder wird die Form der Abendmahlsfeier u.U. verändern. Ob die bisher gewohnte Form einfach beibehalten werden kann oder an welchen Punkten sie vorsichtig für die Bedürfnisse der Kinder geöffnet werden muss (z. B. (weißer) Traubensaft statt Wein; Brot statt Hostie; Spendewort „Kelch des Heils für dich“ statt „Christi Blut für dich vegossen“), wird vom Kirchenvorstand umsichtig zu besprechen sein. Besondere Sensibilität verlangt der Umstand, dass auch noch nicht getaufte Kinder in der Abendmahlsrunde stehen. Diese Kinder dürfen nicht übergangen werden, aber ihnen und ihren Eltern ist eine baldige Taufe nahe zu legen. Wichtig ist schließlich, dass die Leitung einer Abendmahlsfeier in den Händen eines Pfarrers/einer Pfarrerin liegt, der/die durch die Ordination zur Sakramentsverwaltung berechtigt ist. Gemeinsames Essen und Trinken (z. B. von Brot und Weintrauben) im Kindergottesdienst ist kein Abendmahl, wohl aber ein Zeichen der Gemeinschaft und ein Nachahmen der vielen Mahle Jesu. Ein solches Trauben- bzw. Agapemahl sollte aber nicht als „Abendmahl“ gedeutet werden.
Ein Blick in die Kirchengeschichte.
Dass Kinder erstmals bei ihrer Konfirmation das Abendmahl feiern dürfen, war nicht immer so, sondern ist im Laufe der Jahrhunderte zur protestantischen Tradition geworden. Da Abendmahlsfeiern bis Mitte des 2. Jahrhunderts in der Hausgemeinde stattfanden und mit einem Sättigungsmahl verbunden waren, gehörten Kinder selbstverständlich dazu. Bis ins 5. Jahrhundert empfingen Kinder von ihrer Taufe an das Abendmahl. So halten es seither und bis heute die Orthodoxen Kirchen. Im frühen Mittelalter wuchs jedoch in der westlichen Christenheit eine große Scheu vor der Heiligkeit des Abendmahls heran. Das drückte sich 1215 im grundsätzlichen Entzug des Kelchs für Laien aus und darin, dass nach einer Vorbereitungszeit Christen frühestens von 13 bzw. 14 Jahren an die Hostie empfangen durften. In der Reformationszeit blieb es dabei, obwohl Martin Luther im Schlusssatz seines Großen Katechismus 1529 dazu schreibt:
„Darumb wisse ein yglicher hausvater / das er aus Gottes befehl und
gepot schuldig ist / seine kinder solchs zu leren oder lernen
lassen / was sie können sollen / Denn weil sie getaufft
sind / und ynn die Christenheit genommen / sollen
sie auch solcher gemeynschafft des Sacraments
geniessen / auff das sie uns mögen dienen
und nütze werden / denn sie müs-
sen doch alle uns helffen gleu-
ben / lieben / beten und
widder den Teuffel
fechten.“
Erst im 18. Jahrhundert änderte sich generell die Einstellung Kindern gegenüber (Pestalozzi), mehr noch in der Pädagogik Mitte des 20. Jahrhunderts (Erikson, Piaget, Fowler, Schweitzer u.v.a.). Kinder wurden nicht mehr länger als defizitäre Erwachsene, sondern als eigenständige Subjekte entdeckt und als solche ganz neu wahrgenommen.
Ganz im Kontext der Reformation spielte Jahrhunderte lang das Motiv der Sündenvergebung beim Abendmahl die einzige, zentrale Rolle. Seit etwa 1960 wurden auch andere Aspekte des Abendmahls wiederentdeckt und gefeiert: Die Feier der Gemeinschaft mit Gott und untereinander, die Freude an der Gegenwart des Auferstandenen, die Erinnerung an Gottes vielfältige Heilstaten, die Hoffnung auf sein anbrechendes Reich, der Dank für Gottes Liebe und Erbarmen. Alle diese Entdeckungen flossen nun zu einem Gesamtmotiv zusammen. Hinzu kam in den Landeskirchen eine neue Aufmerksamkeit der Taufverantwortung gegenüber, die den getauften Kleinkindern und ihren Eltern gilt, vor allem in Zeiten wachsender Entfremdung der Kirchenmitglieder zu ihrer eigenen Konfession.
1977 beschäftigte sich die Generalsynode der Vereinigten Lutherischen Kirche in Deutschland mit dem Thema „Kinder und Abendmahl“. Daraufhin ermutigte sie die Gemeinden, Kinder an der Feier teilnehmen zu lassen. Die meisten Landeskirchen folgten ihrem Beispiel, so auch die Evangelische Kirche von Kurhessen und Waldeck in ihren Beschlüssen von 1981 und 1989.
Beschluss der Landessynode der EKKW über das Abendmahl mit Kindern vom 03.12.1981
1. Über die Möglichkeit der Teilnahme beschließt der Kirchenvorstand unter Berücksichtigung der Verantwortung des Pfarrers für die Verwaltung der Sakramente. Der Beschluss ist dem Dekan, dem Propst und dem Landeskirchenamt mitzuteilen.
2. Die Kinder müssen ihrem Alter entsprechend auf die Teilnahme am Abendmahl vorbereitet sein. Bei der Vorbereitung wirken Pfarrer und Eltern zusammen.
3. Die Kinder sollen nicht zu einem besonderen „Kinderabendmahl“, sondern zum Abendmahl der Gemeinde eingeladen werden, wobei jedes Drängen zu vermeiden ist. Sie werden nach Möglichkeit von ihren Angehörigen begleitet.
4. Der Pfarrer hat die Aufgabe, das Abendmahlsverständnis der teilnehmenden Kinder zu vertiefen und den Konfirmandenunterricht entsprechend zu gestalten.
Beschluss der Landessynode der EKKW vom 26.04.1989
Die Synode ermutigt die Gemeinden, Kinder und Konfirmanden zum Abendmahl einzuladen, und bittet die Kreissynoden, Kirchenkreisvorstände, Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, Pfarrerinnen und Pfarrer, sich dafür einzusetzen, dass Kinder und Konfirmanden vom Abendmahl der Gemeinde nicht ausgeschlossen werden.
Wortlaut des Entschließungsantrags der Landessynode der EKKW vom 28. April 2007
Am letzten Tag ihrer Beratungen stärkte und profilierte die Landessynode im Frühjahr 2007 die Kindergottesdienstarbeit durch den Beschluss folgender Punkte:
[…]
4. Die Landessynode begrüßt die Teilnahme von getauften und vorbereiteten Kindern an den Abendmahlsfeiern in der Gemeinde.
Schon 1981 und 1989 hat die Landessynode die Einladung von dazu vorbereiteten Kindern zum Abendmahl klar empfohlen. Mittlerweile weist die Bestandserhebung 2006 im Ergebnis aus, dass in unserer Landeskirche fast die Hälfte aller Kirchengemeinden ihre Abendmahlsfeiern für die Teilnahme von Kindern öffnet. Diese Gemeinden sollen darin bestärkt werden. Weitere Gemeinden sind zurzeit auf dem Weg dahin. Diese sollen ermutigt werden.
„Vokabelkärtchen CONTRA-PRO-Abendmahl mit Kindern“
Contra | Pro |
Kinder verstehen die Bedeutung des Abendmahls nicht. | Erwachsene verstehen sie auch nicht im Ganzen. Auch behinderte und geistig kranke Menschen könnten dann nicht teilnehmen. Das Abenmahl spricht auch andere Ebenen an: schmecken, fühlen, riechen, sehen, hören… |
Die Bedeutung der Konfirmation wird verringert, wenn die Zulassung zum Abendmahl nicht mehr in der Feier der Konfirmation erfolgt. | Konfirmation bedeutet: bekräftigen. Konfirmanden bekräftigen die geschehene Taufe, bestätigen sie. Man bekommt seinen persönlichen Segen, um Bote Gottes zu werden. Diese „Einsegnung“ ist das Wichtigste an diesem Tag. |
Kinder haben keinen Zugang zur Beichte (Schuldeinsicht) und können deshalb die Bedeutung des Abendmahls als erfahrbare Schuldvergebung auch nicht für sich annehmen. | Kinder sind ganze Menschen, sie haben schon ein Schuldempfinden und benötigen auch die Freisprechung. |
Kinder nehmen keinen Schaden in ihrer Entwicklung, wenn sie auf die erste Teilnahme am Abendmahl bis zur Konfirmation warten müssen. | Kinder können viel besser in das Abendmahlsgeschehen hineinwachsen, wenn sie es früh einüben und als lieb gewonnenes Ritual verinnerlichen. Abendmahl feiern ist der Weg, es zu verstehen und lieben zu lernen. |
Erwachsene werden durch die Teilnahme von Kindern in ihrer inneren Anteilnahme gestört. | Das Gemeinschaftsmahl umfasst eben auch laute und leise Menschen, einfach alle Gemeindeglieder. Die Gemeinde als feiernde Gemeinde steht als Ganze vor Gott, da darf es keinen Ausschluss geben. Auch Menschen mit Behinderungen jeglicher Art (Demenzkranke; den Kelch verschüttende Parkinsonpatienten; schwerhörige Senioren, die zu laut reden etc.) würden dann als störend empfunden und müssten ausgeschlossen werden. Jesus wollte, dass die Kinder zu ihm kommen, denn ihnen gehört das Reich Gottes! (Mk 10,13-16) Wenn nicht sie, wer sollte sonst zum Abendmahl gehen? |
Lassen wir bei der Teilnahme von Kindern nicht zu, dass Kinder sich unwürdig verhalten und sich selbst zum Gericht essen? Müssen wir sie nicht davor schützen? | Paulus fordert in 1. Kor 11 einen würdigen Vorgang der Mahlfeier, nicht die Würdigkeit der einzelnen Teilnehmenden. Die erwachsenen Korinther konnten Festgelage und Abendmahl nicht unterscheiden, deshalb sollten sie sich prüfen. Alle am Mahl Teilnehmenden sollen Rücksicht aufeinander nehmen. Wenn das nicht gelingt, feiern die Teilnehmenden unwürdig das Abendmahl. Der Kernpunkt der Weisungen des Paulus ist also nicht, Altersgrenzen für die Abendmahlsteilnahme festzulegen. Vielmehr ruft er dazu auf, alle Spaltungen des Christusleibes bei der Feier des Herrenmahls zu vermeiden. Deshalb verstößt nicht die Teilnahme getaufter Kinder am Abendmahl, sondern gerade ihr Ausschluss gegen die Paulusworte in 1. Kor 11. |
Kontakt und weitere Hilfe:
Wenn Sie das Abendmahl mit Kindern in Ihrer Gemeinde einführen oder „neu beleben“ wollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Kirchenvorstände und Gemeinden, kommen zu Ihnen und überlegen gemeinsam, wie das Abendmahl für Kinder geöffnet werden kann. Kontakt
Literaturhinweise:
Katrin Rouwen
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