Der Kindergottesdienst ist ein Gottesdienst, und es sind die jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnungen des Landes Hessen anzuwenden sowie die Vorgaben der Landeskirche, die die Pfarrämter jeweils durch den Prälaten erhalten. Entsprechend dieser Regeln ist es die Aufgabe der Kirchenvorstände, ein Hygienekonzept für die Gemeinde zu erarbeiten.
Die aktuellen Schutzkonzepte für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind unter www.evjugend.de zu finden.
Den Download der aktuellen Auslegungshinweise der Corona-Schutzverordnung zur Jugendarbeit finden sie hier.
Nachdem sich die Rahmenbedingungen für Gottesdienste und die Situation in den Schulen und Kindergärten in allen Bundesländern verändert haben, möchte der Vorstand des Gesamtverbandes für Kindergottesdienst in der EKD e.V. dazu ermuntern, auch wieder zu Gottesdiensten mit Kindern und ihren Familien einzuladen.
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich, darum folgen Sie bitte dem Link der landeskirchlichen Rechtsabteilungen. Diese haben Hinweise zu den jeweils geltenden Rahmenbedingungen und Schutzkonzepten für Gottesdienste vor Ort erarbeitet, die auch für Kindergottesdienste gelten. Diese sind für unsere kurhessische Landeskirche hier zusammengefasst: Aktuell | Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck (ekkw.de)
Aktuell sind keine Veranstaltungen geplant.